Drohung
Inaussichtstellen eines Übels, dessen Eintritt als vom Willen des Drohenden abhängig dargestellt wird (Gegensatz: Warnung ). Im bürgerlichen Recht unterliegt die unter Einfluss einer widerrechtlichen Drohung zustande gekommene Willenserklärung der Anfechtung . Im Strafrecht als Bedrohung , Landfriedensbruch oder Landzwang strafbar, außerdem als psychischer Zwang Tatbestandsmerkmal bei verschiedenen Delikten (z. B. Nötigung, Raub, Erpressung).
Auch: Androhung, ; Bedrohung