EAK-Verordnung

Abkürzung EAKV , Verordnung zur Einführung des Europäischen Abfallkatalogs vom 13. 9. 1966, Bundesrecht, ersetzt ab 1. 1. 1999 die von den Bundesländern erarbeitete und beschlossene Abfallnomenklatur durch Entscheidung der Europäischen Kommission. Die EAKV bestimmt für Deutschland, wie Abfälle zu bezeichnen und mit einem Abfallschlüssel zu kennzeichnen sind.