Eff ẹ kten
vertretbare (d. h. bei gleicher Ausstattung in größerer Zahl vorhandene) Wertpapiere, die an der Börse gehandelt werden können. Man unterscheidet festverzinsliche Effekten (Rentenpapiere) , die einen gleichbleibenden Zins gewähren (Staatsanleihen, Pfandbriefe, Obligationen), und Beteiligungseffekten (Aktien), die Anspruch auf eine veränderliche Gewinnbeteiligung einräumen.