Effektivverdienst

der tatsächliche vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlte Bruttoverdienst; er enthält außer dem Tarifverdienst die übertariflichen Leistungen. Der Unterschied zwischen Effektivverdienst und Tarifverdienst wird als Lohnschere bezeichnet, deren Entwicklung die Lohndrift misst.

Auch: Effektivlohn