EG-Öko-Verordnung

Rahmenrichtlinien für die Erzeugung, Verarbeitung, Kontrolle und Kennzeichnung aller in der EU gehandelten Lebensmittel aus biologischem Landbau . Danach sind die Bezeichnungen „Bio“, „Öko“ „biologisch“, „ökologisch“ oder Zusammensetzungen mit diesen Bezeichnungen Biolebensmitteln vorbehalten und geschützt. Die EG-Öko-Verordnung legt auch die Mindestanforderungen zur Erteilung des Bio-Siegels fest. Die Einhaltung der EG-Öko-Verordnung wird durch regelmäßige Kontrollen anerkannter Öko-Kontrollstellen im Rahmen des Ökologischen Agrarwirtschaft-EWG-Kontrollsystems gewährleistet.

Auch: Europäische Öko-Verordnung