EGBGB

Abkürzung für Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 18. 8. 1896, neugefasst in der Bekanntmachung vom 21. 9. 1994, regelt das In-Kraft-Treten des Bürgerlichen Gesetzbuchs , insbesondere die Anwendung der alten oder der neuen Vorschriften in der Übergangszeit. Das EGBGB enthält auch die wenigen gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zum internationalen Privatrecht , Art. 7 – 37 EGBGB, Übergangsvorschriften zum Inkrafttreten des BGB in den fünf neuen deutschen Bundesländern sowie Übergangsregelungen zum Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes.