Ehemündigkeit
im deutschen Eherecht die altersmäßige Ehefähigkeit, regelmäßig mit Vollendung des 18. Lebensjahrs; Befreiung ist möglich.
In Österreich Ehemündigkeit mit 19 Jahren beim Mann, mit 16 Jahren bei einer Frau.
In der Schweiz tritt Ehemündigkeit mit 18 Jahren ein.