Ehepakt
in Österreich die ausdrücklich vertragliche Vereinbarung zwischen Ehegatten bzw. auch Brautleuten (§ 1217 ABGB) über eine Gütergemeinschaft; bedarf der Form eines Notariatsakts.
in Österreich die ausdrücklich vertragliche Vereinbarung zwischen Ehegatten bzw. auch Brautleuten (§ 1217 ABGB) über eine Gütergemeinschaft; bedarf der Form eines Notariatsakts.