Lexikon
Eherecht
evangelisches Eherecht
Nach evangelischer Auffassung ist die Ehe von Gott in der Schöpfung des Menschen als Mann und Frau eingesetzt (Genesis 1 und 2) und untersteht Gottes Verheißung und Willen. Sie hat aber keinen sakramentalen, erlösenden Charakter und ist weltlichem Gesetz unterworfen (Eheschließung). 1874/75 wurde in Deutschland die obligatorische Zivilehe eingeführt. Die Ehegesetzgebung und -gerichtsbarkeit wird seither ausschließlich dem Staat überlassen. Von einem kirchlich getrauten Paar wird die Führung einer christlichen Ehe und die christliche Erziehung der Kinder erwartet. Das evangelische Eherecht kennt keine kirchliche Ehescheidung. Es unterscheidet sich vom katholischen Eherecht aber in der Beurteilung einer weltlichen Ehescheidung und der Frage der Wiedertrauung.
Wissenschaft
Wal-Verwandtschaften im Südpolarmeer
Im nahrungsreichen Süden leben etwa 25.000 Orcas, zugehörig zu vier Orca-Ökotypen. Aufgrund ihrer Unterschiede „durch Kultur“ sind die Grenzen zu (Unter-)Arten schwer zu ziehen. von BETTINA WURCHE Schwertwale sind intelligente und soziale Tiere, kooperative Jäger und die größten Raubtiere des Ozeans. Im Südpolarmeer lassen sich...
Wissenschaft
Kleiner Effekt oder große Wirkung?
Cannabidiol, kurz CBD, ist ein Wirkstoff der Hanfpflanze. Er soll gegen Entzündungen helfen, den Schlaf fördern und Ängste lindern. Doch belastbare medizinische Studien gibt es bisher kaum. von ANGELIKA FRIEDL Jeder zehnte Arbeitnehmer in Deutschland leidet laut Gesundheitsreport der Krankenkasse DAK unter Ein- und...