Lexikon
Eherecht
evangelisches Eherecht
Nach evangelischer Auffassung ist die Ehe von Gott in der Schöpfung des Menschen als Mann und Frau eingesetzt (Genesis 1 und 2) und untersteht Gottes Verheißung und Willen. Sie hat aber keinen sakramentalen, erlösenden Charakter und ist weltlichem Gesetz unterworfen (Eheschließung). 1874/75 wurde in Deutschland die obligatorische Zivilehe eingeführt. Die Ehegesetzgebung und -gerichtsbarkeit wird seither ausschließlich dem Staat überlassen. Von einem kirchlich getrauten Paar wird die Führung einer christlichen Ehe und die christliche Erziehung der Kinder erwartet. Das evangelische Eherecht kennt keine kirchliche Ehescheidung. Es unterscheidet sich vom katholischen Eherecht aber in der Beurteilung einer weltlichen Ehescheidung und der Frage der Wiedertrauung.
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