Ehrenannahme
eine Form des Ehreneintritts: im Wechselrecht die durch Unterschrift und durch Angabe des begünstigten Honoraten erteilte Zusage, bei dessen Ausfall zu zahlen.
eine Form des Ehreneintritts: im Wechselrecht die durch Unterschrift und durch Angabe des begünstigten Honoraten erteilte Zusage, bei dessen Ausfall zu zahlen.