Lexikon
Eid
in bestimmter Form abgegebene Versicherung des Eidesleistenden, dass er eine wahre Aussage gemacht hat (assertorischer Eid – z. B. Zeugeneid) oder seine Pflichten treu erfüllen wird (promissorischer Eid – z. B. Dienst-, Verfassungseid). Vor Gericht müssen Zeugen, im Zivilprozess u. U. auch Parteien ihre Aussagen durch Eid bekräftigen. Bei Sachverständigen geht die Eidesnorm dahin, dass sie Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten. Den Amts- bzw. Diensteid leisten Bundespräsident, Minister, Beamte und Richter.
Clinton, Bill: Vereidigung
Vereidigung von Bill Clinton
© Corbis/Bettmann/Reuters
Wissenschaft
Baumaterialien als Kohlenstoffspeicher
Baumaterialien wie Beton und Asphalt verursachen bei ihrer Produktion hohe CO2-Emissionen und sind daher nicht gerade für ihre Klimafreundlichkeit bekannt. Doch nun legt eine Studie nahe, dass gerade solche Materialien dazu beitragen könnten, den Klimawandel einzudämmen. Demnach könnten Beimischungen kohlenstoffhaltiger...
Wissenschaft
Ein Einzeller mit Origami-Hals
Nur 40 Mikrometer misst die Mikrobe Lacrymaria olor. Doch wenn das einzellige Lebewesen Beute wahrnimmt, kann es seinen Hals innerhalb von Sekunden auf das 30-fache der eigenen Körperlänge ausfahren. Eine Studie zeigt nun, wie das möglich ist: Demnach ist die Membran am Hals des Einzellers im Ruhezustand auf komplexe Weise...