Lexikon
Eigenheim
ein im Eigentum einer natürlichen Person stehendes Grundstück mit einem Wohngebäude, das nicht mehr als zwei Wohnungen enthält, von denen eine zum Bewohnen durch den Eigentümer oder seine Angehörigen bestimmt ist (§ 9 Abs. 1 des II. Wohnungsbaugesetzes). Der Bau von Eigenheimen wird nach Maßgabe des Wohnungsbaugesetzes gefördert.
Wissenschaft
Oasen auf der Schneeball-Erde
Veränderungen in der Umlaufbahn der Erde ermöglichten es frühen Lebensformen, die extremste Eiszeit in der Geschichte unseres Planeten zu überstehen.
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Wissenschaft
Eine Frage der Ähre
Der Weizen ist die am weitesten verbreitete Nutzpflanze. Braucht es noch gezieltere Eingriffe in sein Genom, um auch in Zukunft die Weltbevölkerung zu ernähren?
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