Eigentümerhypothek
die für den Eigentümer am eigenen Grundstück entstandene Hypothek , nachdem er Hypothek und Forderung durch Abtretung oder Erbfolge erworben hat. Die Eigentümerhypothek wird, solange die Vereinigung besteht, behandelt wie eine Eigentümergrundschuld (§ 1177 Abs. 2 BGB).