Eigentum

die nur durch die vom Staat gesetzte Rechtsordnung eingeschränkte Verfügungsmacht über Wirtschaftsgüter (bewegliche und unbewegliche Sachen, Wertpapiere). Jede Wirtschaftsordnung wird entscheidend durch den geltenden Eigentumsbegriff bestimmt; der Marktwirtschaft (kapitalistische Wirtschaft) entspricht das Privateigentum , der zentralistischen Planwirtschaft (sozialistische Wirtschaft) das Gemeineigentum , vor allem an den sachlichen Produktionsmitteln.