Ein-Mann-Gesellschaft
Handelsgesellschaft (meist AG oder GmbH) mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren sämtliche Anteile bei einer Person vereinigt sind. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Die Ein-Mann-Gesellschaft ist handels- und steuerrechtlich anerkannt, obgleich sie dem ursprünglichen Gesellschaftsbegriff widerspricht.