eingetragener Verein
Abkürzung e. V. , ein in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragener Verein; juristische Person des Privatrechts. Durch die Eintragung in das Vereinsregister erhält ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, Rechtsfähigkeit . Bei der Eintragung, die nur erfolgen soll, wenn der Verein mindestens 7 Mitglieder hat, sind der Name und der Sitz des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung sowie die Mitglieder des Vorstands anzugeben.