Einheitskurs
nur einmal (und nicht fortlaufend während der gesamten Börsenzeit) festgelegter Wertpapierkurs; gilt für nicht zur variablen Notierung zugelassene Wertpapiere sowie für solche, die zwar zugelassen sind, jedoch hinsichtlich des Auftragsvolumens eine vorgeschriebene Mindeststückzahl nicht erreichen.