Einnahmen
dem Steuerpflichtigen im Rahmen der sog. „Überschusseinkünfte“ zufließende Güter, und zwar sowohl in Form von Geld als auch als „geldwerte Vorteile“. Die verschiedenen Arten von Einnahmen sind im Einkommensteuergesetz geregelt.
dem Steuerpflichtigen im Rahmen der sog. „Überschusseinkünfte“ zufließende Güter, und zwar sowohl in Form von Geld als auch als „geldwerte Vorteile“. Die verschiedenen Arten von Einnahmen sind im Einkommensteuergesetz geregelt.