Einnahmen- und Ausgabenrechnung

im Steuerrecht Gewinnermittlungsart für Steuerpflichtige, die nicht gesetzlich gezwungen sind, Bücher zu führen und einen Abschluss zu erstellen, und dies auch nicht freiwillig tun, z. B. Kleingewerbetreibende und Freiberufler. Als Gewinn gilt der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.