Einrede
Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Anspruch eines anderen, z. B. die Einrede der Stundung (aufschiebende, dilatorische Einrede ) oder der Verjährung (dauernde, peremptorische Einrede ).
Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Anspruch eines anderen, z. B. die Einrede der Stundung (aufschiebende, dilatorische Einrede ) oder der Verjährung (dauernde, peremptorische Einrede ).