Einschreiben
Vermerk auf „eingeschriebenen“ Postsendungen, für deren Übermittlung die Post (gegen Einschreibegebühr ) eine besondere Gewähr übernimmt. Der Absender erhält einen Einlieferungsschein. Bei Verlust der Sendung leistet die Post einen finanziellen Ersatz bis zu einem Höchstbetrag.