Einwilligung
Rechtfertigungsgrund bei Verletzung von Rechtsgütern, über die der Verletzte verfügen kann (dies gilt z. B. nicht für das eigene Leben), so etwa bei Eigentumsdelikten und Körperverletzungen; wichtig bei ärztlichen Eingriffen; Körperverletzung .
Im österreichischen Strafrecht ähnlich geregelt.