Eisenbahn-Bundesamt

durch das Eisenbahnneuordnungsgesetz vom 27. 12. 1993 errichtete Bundesoberbehörde ( Bundesbehörden ) im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen; Sitz: Bonn. Aufgaben: Planfeststellung für die Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes, Ausübung der Eisenbahnaufsicht, Erteilung und Widerruf von Betriebsgenehmigungen, Ausübung hoheitlicher Befugnisse u. a.