Eisenbahn

Zu den Betriebsanlagen gehören die Bahnhofsanlagen: Personenbahnhöfe mit dem Empfangsgebäude für den Fahrscheinverkauf, die Information, Haltestellen, Güterbahnhöfe , zur Annahme, zum Ein-, Um-, Ausladen und Ausliefern von Gütern, Abstellbahnhöfe und Instandhaltungswerke zur Wartung und zur Reparatur von Wagen.