el ẹ ktrische Anlage

die zweckmäßige Anordnung und Zusammenschaltung von Einrichtungen und Geräten zur Gewinnung, Verteilung und Benutzung von elektrischer Energie. Elektrische Anlagen müssen Vorschriften genügen, die vom Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE) herausgegeben werden.