♦ Elek|tro|mo|bi|li|tät 〈f.; –; unz.; Kfz〉 das Nutzen von Fahrzeugen mit einem elektrischen Antrieb im Straßenverkehr (bes. als Ersatz für Fahrzeuge mit umweltschädlichen Verbrennungsmotoren) ● die deutsche Automobilindustrie darf bei der ~ nicht den Anschluss verlieren
E
Elektromobilität
WahrigQuelle: Wahrig Wissenschaftslexikon