Lexikon

Elektrnikschrott

ausrangierte elektrische oder elektronische Geräte; entsorgungspflichtig, da einerseits ein Großteil der Bestandteile wiederverwertet werden kann und andererseits verschiedene Inhaltsstoffe umweltgefährdend sind. Seit 2006 können Verbraucher ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) abgeben. Die Hersteller sind durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zur Rücknahme und umweltverträglichen Entsorgung der dort gesammelten Geräte verpflichtet.

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