Emb ạ rgo

1. früher: Festhalten fremder Schiffe, u. U. mit Beschlagnahme der Ladungen, im Frieden als Maßnahme der Retorsion oder Repressalie , im Krieg kraft Prisenrechts. 2. heute im Völkerrecht eine Sanktionsmaßnahme eines oder mehrerer Staaten gegen einen anderen Staat, um diesen zu isolieren und eine Handlung oder Unterlassung zu erreichen; z. B. in Form eines Aus- und Einfuhrverbotes von bestimmten Waren in ein bestimmtes Land oder aus einem bestimmten Land, insbesondere von Kriegsmaterial, Waffen, „strategischen Gütern“ (Handels-, Waffenembargo). Handelsembargos wurden vom UN-Sicherheitsrat z. B. gegen Irak, Libyen und das ehemalige Serbien verhängt.