Empfängniszeit
die Zeit vom 181. bis zum 300. Tag vor der Geburt eines Kindes; gesetzliche Festlegung zum Zweck der Vaterschaftsfeststellung. Geringfügig abweichend in Österreich (180. bis 302. Tag) und in der Schweiz (180. – 300. Tag).
Auch: gesetzliche Empfängniszeit