Entfernungspauschale

verkehrsmittelunabhängige Steuerentlastung von Berufspendlern durch ein vereinfachtes (pauschaliertes) Verfahren; eingeführt durch Gesetz vom 21. 12. 2000; beträgt 0,30 Euro je Entfernungskilometer (einfache Strecke); die 2007 vom Gesetzgeber eingeführte Regelung, dass nur noch Fahrten ab dem 21. Entfernungskilometer absetzbar sind, wurde 2008 vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben.

Auch: Pendlerpauschale