Entmilitaris i e rung
vertraglich begründete, vollständige (totale) oder teilweise (parzielle) Abrüstung eines Staates; im engeren Sinne die dauernde Entfernung aller Streitkräfte und militärischen Anlagen aus bestimmten Gebieten (Korea) oder Grenzen (Vietnam), z. B. aus dem deutschen Rheinland aufgrund des Versailler Vertrags. Abrüstung .