Entsäuerung

Herabsetzen des Säuregehalts im Wein mittels kohlensauren Kalks, um den Wein milder zu machen; in den Weinbauzonen A und B der Europäischen Gemeinschaft legales Verfahren, wobei die Entsäuerung nur einmal und spätestens bis zum 16. März des auf die Ernte folgenden Jahres durchgeführt werden darf und der zuständigen Behörde gemeldet werden muss. – Österreich: Weiße Qualitätsweine dürfen nicht auf unter 4,5 g/l, Rotweine nicht unter 4 g/l Säure entsäuert werden.