Entsorgung

die geordnete Beseitigung radioaktiver Abfälle, die bei der Erzeugung von Kernenergie entstehen. In Deutschland wurden die Betreiber von Kernkraftwerken durch die Novellierung des Atomgesetzes von 2002 verpflichtet, Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente an oder nahe bei den Standorten der Kraftwerke zu bauen, um das Transportaufkommen zu minimieren. Die Wiederaufbereitung bestrahlter Brennelemente in La Hague (Frankreich) und Sellafield (England) als Entsorgungsstrategie wurde beendet, seit Juli 2005 ist die Entsorgung auf die Zwischenlagerung und die direkte Endlagerung beschränkt.