Lexikon
Erbenlaub
im deutschen Recht des Mittelalters die notwendige Zustimmung der (zukünftigen) Erben bei Veräußerung oder Belastung von Liegenschaften; mit Erteilung des Erbenlaubs verzichtete der Erbe darauf, das Geschäft bei Eintritt des Erbfalls nachträglich für ungültig zu erklären (Beispruchsrecht).
Wissenschaft
Das Matrjoschka-Multiversum
Besteht der Kosmos aus zahllosen Universen – in Schwarzen Löchern ineinander geschachtelt wie bei russischen Puppen? von RÜDIGER VAAS Dass unser Universum in etwas Umfassenderes eingebettet sein könnte, ist ein alter Gedanke. Der französische Mathematiker und Philosoph Blaise Pascal hat beispielsweise schon vor 1662 überlegt, ob...
Wissenschaft
Geisterbilder am Himmel
Vexierspiele der Schwerkraft – von ultradichten Sternruinen bis zu gigantischen Galaxienhaufen. von RÜDIGER VAAS Täuschungen kommen vom Himmel, Irrtümer von uns selbst“, notierte der französische Aphoristiker und Essayist Joseph Joubert einmal. Damals, vor mehr als zwei Jahrhunderten, konnte er noch nichts vom Gravitationslinsen-...