Erblande
im Hl. Römischen Reich (Deutscher Nation) die Länder, die die ererbte Machtgrundlage einer Dynastie bildeten und meist durch verfassungsrechtliche Sonderstellung von späteren Neuerwerbungen unterschieden waren.
im Hl. Römischen Reich (Deutscher Nation) die Länder, die die ererbte Machtgrundlage einer Dynastie bildeten und meist durch verfassungsrechtliche Sonderstellung von späteren Neuerwerbungen unterschieden waren.