Erblasser
der Mensch in seiner Beziehung zu dem von ihm hinterlassenen Vermögen ( Nachlass ), das auf die von ihm oder vom Gesetz bestimmten Erben übergeht.
der Mensch in seiner Beziehung zu dem von ihm hinterlassenen Vermögen ( Nachlass ), das auf die von ihm oder vom Gesetz bestimmten Erben übergeht.