Erblehen
ein Bauernlehen, für das alle Rechte und Verpflichtungen des Lehnsrechts galten, ausgenommen die Verpflichtung zu Ritterdiensten.
ein Bauernlehen, für das alle Rechte und Verpflichtungen des Lehnsrechts galten, ausgenommen die Verpflichtung zu Ritterdiensten.