Erbmonarchie

im Gegensatz zur Wahlmonarchie die monarchische Staatsform, bei der der Monarch durch Erbfolge bestimmt wird. Während im Mittelalter und in den Anfängen der Neuzeit beim deutschen König im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation das Wahlprinzip galt, obwohl auch damals die Kaiserwürde in bestimmten Familien erblich war, werden heute Erbmonarchien bevorzugt, da in der modernen Monarchie die Funktion der Herrscherhäuser gerade in der personalen Kontinuität besteht, die bei der Wahlmonarchie nicht gegeben ist.