Erbrecht
die Erbberechtigung des Erben , zu unterscheiden vom Recht des Vermächtnisnehmers und des Auflage- oder Pflichtteilsberechtigten.
die Erbberechtigung des Erben , zu unterscheiden vom Recht des Vermächtnisnehmers und des Auflage- oder Pflichtteilsberechtigten.