E

Erbteil

Wahrig

Erb|teil I 〈m. 1; Rechtsw.〉 Teil der Erbschaft, Anteil eines Miterben II 〈n. 11〉 ererbte Veranlagung ● die musikalische Begabung ist sein väterliches ~

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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