Erb|un|wür|dig|keit 〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 Unwürdigkeit infolge Verfehlungen gegen den Erblasser (z. B. Tötung, Tötungsversuch od. Behinderung des Erblassers beim Abfassen des Testaments), ein Erbe anzutreten
E
Erbunwürdigkeit
WahrigQuelle: Wahrig Wissenschaftslexikon