Erbverbrüderung
Verträge, die im Hl. Römischen Reich seit dem 14. Jahrhundert zwischen regierenden Häusern geschlossen wurden mit dem Zweck, beim Aussterben des einen Hauses dem anderen die Erbfolge zu sichern.
Verträge, die im Hl. Römischen Reich seit dem 14. Jahrhundert zwischen regierenden Häusern geschlossen wurden mit dem Zweck, beim Aussterben des einen Hauses dem anderen die Erbfolge zu sichern.