Erdölbevorratung
Maßnahme zur Sicherung der Erdölversorgung bei kurzfristigen Lieferengpässen. Grundlage ist in Deutschland das Erdölbevorratungsgesetz vom 25. 7. 1978 in der Fassung vom 6. 4. 1998. Der eigens zu diesem Zweck gegründete Erdölbevorratungsverband (EBV) in Hamburg muss einen Erdölvorrat in einer Menge halten, die dem Verbrauch in Deutschland von 90 Tagen entspricht. Die Erdölbevorratung wird über einen Bevorratungsbeitrag der Mitglieder finanziert. Mitglieder des EBV sind zwangweise alle deutschen Unternehmen, die Erdöl einführen bzw. verarbeiten.