Erlass
Verzicht der Finanzverwaltung auf eine Steuer- oder Zollforderung durch (einseitigen) Verwaltungsakt auf Antrag des Schuldners aus Billigkeitsgründen.
Verzicht der Finanzverwaltung auf eine Steuer- oder Zollforderung durch (einseitigen) Verwaltungsakt auf Antrag des Schuldners aus Billigkeitsgründen.