Ermittlungsverfahren
im Strafprozess der Teil des Vorverfahrens, in dem die Staatsanwaltschaft den Verdacht einer strafbaren Handlung klärt. Dem Ermittlungsverfahren folgt die Erhebung der öffentlichen Klage oder die Einstellung des Verfahrens.
im Strafprozess der Teil des Vorverfahrens, in dem die Staatsanwaltschaft den Verdacht einer strafbaren Handlung klärt. Dem Ermittlungsverfahren folgt die Erhebung der öffentlichen Klage oder die Einstellung des Verfahrens.