Ersatzfreiheitsstrafe
Freiheitsstrafe, die bei der Verurteilung zu einer Geldstrafe für den Fall ihrer Uneinbringlichkeit im Urteil ausgesprochen wird (§ 43 StGB).
Freiheitsstrafe, die bei der Verurteilung zu einer Geldstrafe für den Fall ihrer Uneinbringlichkeit im Urteil ausgesprochen wird (§ 43 StGB).