Ersatzkassen

Träger der sozialen Krankenversicherung; Körperschaften des öffentlichen Rechts, hervorgegangen aus Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit. Ersatzkassen sind mit rund einem Drittel Marktanteil die zweitgrößte Kassenart. Ersatzkassen sind z. B. die BEK Barmer Ersatzkasse , die DAK Deutsche Angestellten-Krankenkasse , die GEK Gmünder Ersatzkasse , die HaMü Hamburg-Münchener Krankenkasse , die HZK Krankenkasse für Bau- und Holzberufe u. a. Eine Neuzulassung von Ersatzkassen gibt es nicht. Die Aufsicht über die Ersatzkassen führt das Bundesversicherungsamt .