Ersatzzeiten
vor dem 1. 1. 1992 Zeiten ohne Beitragsleistung, Teil der anrechnungsfähigen Versicherungszeiten . Die Ersatzzeiten waren den Beitragszeiten gleichgestellt, um versicherungsrechtliche Nachteile zu vermeiden; Ersatzzeiten waren z. B. Militärdienst, Kriegsgefangenschaft, Vertreibung.