Erstattung
Rückgewähr einer rechtsgrundlos empfangenen geldwerten öffentlichen Leistung an den Benachteiligten zum Ausgleich der ungerechtfertigten Vermögenslage, z. B. an den Staatsbürger wegen zu viel gezahlter Steuern.
Rückgewähr einer rechtsgrundlos empfangenen geldwerten öffentlichen Leistung an den Benachteiligten zum Ausgleich der ungerechtfertigten Vermögenslage, z. B. an den Staatsbürger wegen zu viel gezahlter Steuern.