Esslinger Reichsmünzordnung

erste allgemeine deutsche Münzordnung von 1524; sie setzte das Wertverhältnis von Gold zu Silber auf 1:11 1 / 3 fest und enthielt Vorschriften für die Gestaltung der Münzen; so sollte die Vorderseite das Wappen des Münzstandes und die Rückseite den Reichsadler darstellen.